WIRTSCHAFTS & WETTBEWERBSRECHT

Unsere Praxisgruppe Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht untergliedert sich in die Bereiche allgemeines Wirtschaftrecht und Wettbewerbs- und Kartellrecht. Der Bereich allgemeines Wirtschaftsrecht umfasst das Handels- und Vertriebsrecht sowie Spezialgebiete wie u.a. Fondsberatung und Energiewirtschaft.

Die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit bilden:

  • Handels- und Vertriebsrecht: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und sonstige Vertriebsverträge, Ausgleichsansprüche, Kooperationen und Joint Ventures, Implementierung von Franchise-Systemen, Kommissionsgeschäfte
  • Investmentfondsberatung, einschließlich Konzeption, Prospektierung, Begleitung der Genehmigung und Prospektprüfung, Rechtsgutachten, begleitende Beratung der Fondsgesellschaft, Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und sonstigen Beteiligten
  • Energiewirtschaft: Erstellung und Verhandlung von Energie- und Medienlieferverträgen, Recht auf Zugang zum Netz und auf Durchleitung, Beratung im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Umweltrechts und des Erneuerbare-Energien-Rechts
  • Wettbewerbsrecht: Gestaltung und Beratung bei Verkaufs-, Werbe- und sonstigen Marketingmaßnahmen, Verfolgung und Abwehr wettbewerbswidrigen Verhaltens, Schutz und Verteidigung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und sonstigem Know-How; außergerichtliche (z.B. Abmahnung, Unterlassungserklärungen) und gerichtliche Rechtsverfolgung (z.B. einstweiliger Rechtsschutz, Schutzschriften, Abschlusserklärungen etc.)