GESELLSCHAFTSRECHT & UMSTRUKTURIERUNGEN

Wir beraten in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei insbesondere folgende Bereiche:

  • Gründungsberatung: Beratung bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform (einschließlich ausländischer Rechtsformen) und der Gestaltung der Gesellschaftsverträge
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, u.a. begleitende Beratung bei Hauptversammlungen, Sitzungen des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats.
  • Beratung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der periodischen Berichte
  • Konzernrecht, d.h. Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensverträgen wie Betriebsführungs- und Betriebspachtverträgen
  • Sitzverlegungen ausländischer Gesellschaften nach Italien.
  • Begleitende Beratung zur Gestaltung der Unternehmensorganisation gemäß Legislativdekret Nr. 231/2001.

Beratungstätigkeit bei Umstrukturierungen

  • Beratungstätigkeit bei Finanzierungsmaßnahmen und beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch institutionelle Investoren.
  • Beratungstätigkeit bei der Planung von Umstrukturierungsmaßnahmen und Begleitung der Verhandlungen mit den Finanzierungsinstituten
  • Außerordentliche Maßnahmen wie z.B. Verschmelzungen, Ausgliederungen, Abspaltungen, Wechsel der Rechtsform, Kapitalmaßnahmen
  • grenzüberschreitende Strukturierungen

Die Berufsträger der Praxis stehen außerdem als unabhängige Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der Kontrollorgane (Mitglieder des Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer), sowie Mitglieder der Aufsichtsorgane gemäß Legislativdekrets Nr. 231/2001 den Mandanten zur Verfügung.